Kosten und Finanzierung der sog. 24 Std Pflege

Die häusliche Betreuung von Pflegeagentur24 Ostalbkreis beginnt bei 90€ pro Tag. 
Darin enthalten sind alle Kosten für die Betreuungs­leistung inklusive Anreise und Abreise.

Diese Kosten tragen Sie zusätzlich:

  • Feiertagszuschläge - Doppelter Tagessatz (6-10 Tage pro Jahr, je nach Agentur)
  • WLAN-Internetverbindung
  • Unterkunft & Verpflegung

 

Keine Beratungs- und Vermittlungsgebühren

 

Für unsere pflegefachliche Beratung, Vermittlung und laufende Organisation der Wechsel fällt keine zusätzliche Gebühr an. Weder einmalig noch jährlich – im Gegensatz zu vielen anderen Agenturen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über den Dienstleistungsvertrag mit dem kooperierenden EU-Partnerunternehmen.

Vermittlung und Einsatzbegleitung

 

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Regelmäßige Qualitätsvisite
  • Pflegefachliche Überwachung
  • 24/7 Erreichbarkeit in Notfällen
  • Unterstützung bei Antragstellung Entlastungsbudget
  • Vertragsabschluss erst nach Pflegekraft-Wahl
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Keine Vermittlungsgebühren

 

+ Europäische Betreuungskraft

 

  • Deutschkenntnisse: bedarfsabhängig
  • Qualifikation: bedarfsabhängig
  • Führerschein: bedarfsabhängig

Keine Demenzbetreuung

Keine Inkontinenzversorgung

Keine Transfers

 

Ab 90€ / Tag

 

 

Vermittlung und Einsatzbegleitung

 

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Regelmäßige Qualitätsvisite
  • Pflegefachliche Überwachung
  • 24/7 Erreichbarkeit in Notfällen
  • Unterstützung bei Antragstellung Entlastungsbudget
  • Vertragsabschluss erst nach Pflegekraft-Wahl
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Keine Vermittlungsgebühren

 

+ Europäische Betreuungskraft

 

  • Deutschkenntnisse: bedarfsabhängig
  • Qualifikation: bedarfsabhängig
  • Führerschein: bedarfsabhängig

Leichte Demenzbetreuung

Leichte Inkontinenzversorgung

Leichte Transfers

 

Ab 95€ / Tag

Vermittlung und Einsatzbegleitung

 

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Regelmäßige Qualitätsvisite
  • Pflegefachliche Überwachung
  • 24/7 Erreichbarkeit in Notfällen
  • Unterstützung bei Antragstellung Entlastungsbudget
  • Vertragsabschluss erst nach Pflegekraft-Wahl
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Keine Vermittlungsgebühren

 

+ Europäische Betreuungskraft

 

  • Deutschkenntnisse: bedarfsabhängig
  • Qualifikation: bedarfsabhängig
  • Führerschein: bedarfsabhängig

Intensive Demenzbetreuung

Intensive Inkontinenzversorgung

Schwere Transfers

 

Ab 100€ / Tag

Aufpreis wird für folgendes berechnet:

  • bessere Deutschkenntnisse, Qualifikation, Führerschein, Demenz, Mobilität, Nachtdienst
  • 2. Person im Haushalt (nicht pflegebedürftig)
  • 2. Person im Haushalt (pflegebedürftig)

 

Kosten für eine pflegebedürftige Person

Das deutsche Gesundheitssystem ermöglicht Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen finanzielle Unterstützung. 

 

Finanzierung über Pflegegeld

Je nach Pflegegrad erhält ein Pflegebedürftiger ab dem 01. Januar 2025 Pflegegeld von 347 bis 

990 Euro pro Monat. Das Pflegegeld kann zu 100% zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege genutzt werden. Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und damit auf Pflegegeld kann bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.

                

Pflegegrad                                    2026

PG 1                                           0 EUR                   

PG 2                                     347 EUR

PG 3                                     599 EUR

PG 4                                     800 EUR

PG 5                                     990 EUR

 

 

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit dem 01.07.2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieses beträgt 3.539 € pro Jahr. Rechnerisch entspricht dies einem monatlichen Betrag von 294,92 €.

 

Steuerliche Absetzbarkeit  

Der Pflegeempfänger profitiert von einer Steuerermäßigung. Sollte er keine Steuerpflicht haben, kann auch ein Angehöriger Vertragspartner werden und die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. 

Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von §35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20% (höchstens 4.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

 

Sozialamt

Wenn der Pflegeempfänger eine kleine Rente bzw. eine Einkommensgrenze nach § 85 ff. SGB XII hat, können Sie das Sozialamt zu Hilfe ziehen. Das Sozialamt prüft die Vermögensverhältnisse und übernimmt nach der Kostenzusicherung die Kosten der 24 Stunden Pflege zu Hause.

Das Sozialamt macht zur Voraussetzung, dass die Pflegevermittlung absolut legal ist. Wir haben Kunden, die mit Sozialleistungen unterstützt werden.

Pflegegentur24 Ostalbkreis sendet Ihnen die aktuellen A1-Bescheinigungen als Legalitätsnachweis zuverlässig zu.

 

Kostenübernahme der 24 Stunden Betreuung

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