Verhinderungspflege (Entlastungsbudget) ab 1. Juli 2025

DAS NEUE ENTLASTUNGSBUDGET ALS UNTERSTÜTZUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

 

Die Pflege eines Angehörigen stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar, die mit vielfältigen Herausforderungen einhergeht. Um pflegenden Angehörigen in ihrer Rolle zu helfen und den Alltag von pflegebedürftigen Senioren zu erleichtern, tritt zum 1. Juli 2025 eine bedeutende Reform in Kraft: das Entlastungsbudget. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Organisation der Pflege zu vereinfachen und bietet flexible Lösungen für individuelle Bedürfnisse. 

 

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget fasst die bisherigen Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem flexiblen Jahresbetrag zusammen. Diese Reform wurde am 26. Mai 2023 im Bundestag beschlossen und hat zum Ziel, den Zugang zu Pflegeleistungen zu erleichtern und den bürokratischen Aufwand erheblich zu reduzieren. Ab dem 1. Juli 2025 können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 von einem Jahresbudget von 3.539 Euro profitieren. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es, eine adäquate Betreuung zu organisieren und gleichzeitig die finanzielle Belastung zu verringern. Es ist wichtig zu beachten, dass sämtliche Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 30. Juni 2025 in Anspruch genommen werden, auf den Gesamtjahresbetrag für 2025 angerechnet werden.

 

Wie unterstützt uns das Entlastungsbudget? 

Ein herausragender Vorteil des neuen Entlastungsbudgets ist die vereinfachte Nutzung der Mittel. Die komplexen Regelungen zur Umschichtung zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege entfallen. Dies bedeutet, dass das Budget flexibel für beide Leistungsarten gemäß den individuellen Bedürfnissen und der Situation des pflegebedürftigen Angehörigen eingesetzt werden kann. Die bislang erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt, was eine schnellere und unkomplizierte Nutzung ermöglicht. 

 

Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Die Leistungen können entweder am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Zudem wurde die Gesamtdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr verlängert, wobei das Pflegegeld während dieser Zeit zur Hälfte weiterhin gezahlt wird. Sollte die Pflegeperson weniger als acht Stunden pro Tag verhindert sein, wird nur der maximale Zuschuss von 1.685 Euro belastet, ohne die Höchstdauer in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das volle Pflegegeld erhalten. 

 

Die Vorteile des Entlastungsbudgets lassen sich in drei wesentlichen Punkten zusammenfassen: 

1. Entbürokratisierung: Die bisherigen Regelungen zur Umwandlung der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege waren nicht nur kompliziert, sondern auch uneinheitlich. Oftmals waren zusätzliche Anträge und Genehmigungen erforderlich, was den Zugang zur benötigten Unterstützung erschwerte. Mit dem neuen Entlastungsbudget wird eine unbürokratische Lösung geschaffen, die dazu beitragen soll, den Alltag zu erleichtern. 

2. Flexibilität: Viele Menschen konnten aufgrund fehlender Angebote oder individueller Pflegesituationen ihre Ansprüche auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht vollständig ausschöpfen. Zukünftig haben Sie die Möglichkeit, das gesamte Budget flexibel für beide Leistungen zu nutzen, sodass genau die benötigte Unterstützung bereitgestellt werden kann. 

3. Erhöhung der finanziellen Mittel: Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beträge für beide Leistungen um 4,5 Prozent angehoben. Das Bundesverwaltungsamt hat verlautbart, dass für Verhinderungspflege etwa 1.685 Euro und für Kurzzeitpflege rund 1.854 Euro zur Verfügung stehen. Diese Erhöhung trägt zur Vergrößerung des Entlastungsbudgets bei. 

 

Wichtige Hinweise: Bei familienangehörigen Pflegepersonen ersten oder zweiten Grades, wie Kindern, Enkeln oder Schwiegerkindern, oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, stehen geringere Beträge zur Verfügung. 

 

Wie beantragt man das Entlastungsbudget?

Eine direkte Antragstellung für das Entlastungsbudget ist nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich, entweder Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu beantragen, da das Entlastungsbudget ausschließlich die Finanzierung betrifft. Sollte eine plötzliche Verhinderung der Hauptpflegeperson, beispielsweise durch Krankheit, nicht im Voraus erkannt werden, ist eine Vorausgabe nicht erforderlich. Die anfallenden Kosten können nachträglich mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Bei geplanten Abwesenheiten, wie Urlaub, ist jedoch eine frühzeitige Antragstellung ratsam, um die Übersicht über entstehende Kosten zu behalten.

 

Hier einige Empfehlungen für den Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse: 

1. Geben Sie die Dauer der Verhinderung an

2. Sie können einen Grund für die Verhinderung angeben, sind jedoch nicht dazu verpflichtet

3. Informieren Sie darüber, ob die pflegebedürftige Person mit der Ersatzpflegekraft verwandt oder verschwägert ist. 

 

Diese Schritte tragen dazu bei, einen reibungslosen Verlauf der häuslichen Pflege sicherzustellen und sowohl Sie als auch Ihre Angehörigen von einer verbesserten Lebensqualität profitieren zu lassen. Das Verweilen in einem vertrauten Umfeld stellt für viele Senioren eine erhebliche Erleichterung dar. 

 

Abrechnung mit der Pflegekasse

Verhinderungspflege stellt häufig die ideale Lösung dar, wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu gewährleisten oder benötigte Auszeiten in Anspruch nehmen wollen. In dieser Zeit kann die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause von einer oder mehreren anderen Personen betreut werden. Hierbei können sowohl ehrenamtliche Helfer, Verwandte und Freunde als auch gewerbliche, nicht anerkannte Pflegedienste (ohne IK-Nummer) die Verhinderungspflege übernehmen. Es ist auch denkbar, eine Kombination dieser Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. 

 

Bisher wurde Kurzzeitpflege hauptsächlich in stationären Einrichtungen angeboten, weshalb dieses Budget nur in solchen Fällen beantragt werden konnte. Im Rahmen des Entlastungsbudgets steht es nun auch zusätzlich zur Verhinderungspflege zur Verfügung und eröffnet somit neue Möglichkeiten zur Erleichterung des Alltags für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. 

 

Die häusliche Pflege bietet im Vergleich zu alternativen Modellen, wie etwa der Heimunterbringung, zahlreiche Vorteile: Sie ermöglicht Senioren, in ihrer vertrauten Umgebung zu verbleiben, was entscheidend zur Erhaltung ihrer Lebensqualität beiträgt. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, sowohl das Leben der Senioren als auch das ihrer Angehörigen zu optimieren. 

 

Die Beantragung der Verhinderungspflege kann vorab oder rückwirkend bis zu vier Jahre nach Inanspruchnahme erfolgen. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Pflegeversicherung eingereicht werden, oftmals auch online. Es ist essentiell, dass das Verhinderungspflegegeld bis zu einem Jahr nach dem Versterben der pflegebedürftigen Person beantragt werden kann. (Grundlage hierfür ist § 45 des Sozialgesetzbuches I.) Es ist entscheidend, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig zu dokumentieren, einschließlich Datum, Dauer, Pfleger, Leistungen, Kosten und, wenn möglich, Unterschriften. 

Diese Unterlagen sind notwendig für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Alle Originaldokumente sollten aufbewahrt werden, da sie für die Abrechnung von Bedeutung sind. Reichen Sie die Belege mit dem Antrag oder separat ein, falls der Antrag bereits eingereicht wurde. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und kann weitere Nachweise verlangen. 

 

Fazit

Das Entlastungsbudget bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit für pflegende Angehörige, ihre eigene Lebensqualität zu verbessern. Durch die Reduzierung von bürokratischen Hürden und erhöhte Flexibilität wird der Alltag erleichtert, und es entsteht eine bessere Balance zwischen Pflegeverantwortung und persönlichem Wohlbefinden. Wir freuen uns darauf, wie unsere aktuellen Kunden das Entlastungsbudget ab Juli in Anspruch nehmen werden. 

 

Unsere 24 Stunden Betreuung bietet individuelle Lösungen, um den Alltag von Senioren zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

 

 

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