24 Stunden Betreuung im eigenen Zuhause
Definition der 24h Pflege & Betreuung
Unter 24 Stunden Betreuung oder 24 Stunden Pflege versteht man die Betreuung pflegebedürftiger Menschen im eigenen Zuhause. Häufig werden dafür auch Begriffe wie Live-in-Betreuung, Alltagsbetreuung, 1:1-Betreuung oder Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) verwendet.
Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung:
Der Begriff „24-Stunden“ bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet.
Grundlage der Betreuung ist eine reguläre Arbeitszeit von etwa 40 Stunden pro Woche. Gesetzlich vorgeschriebene tägliche Ruhezeiten, eine Nachtruhe von mindestens acht Stunden sind zwingend einzuhalten. Diese Regelungen ergeben sich aus dem Arbeitsrecht und dem Arbeitszeitgesetz und dienen dem Schutz aller Beteiligten.

Als unabhängige Vermittlungsagentur arbeite ich mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen aus dem europäischen Raum auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung zusammen.
Dadurch erhalten Sie in der Regel einen neutralen Vergleich mehrerer Anbieter und können das für Sie passende Angebot wählen. Dank meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie dabei kompetent und transparent bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft.
Die von mir vermittelten Betreuungskräfte kommen aus EU-Ländern wie beispielsweise Polen, Ungarn, Kroatien und Serbien. Durch ein umfassendes Auswahlverfahren und die Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Partnerunternehmen kann ich Ihnen passende Profilvorschläge unterbreiten.
Auf Wunsch haben Sie zudem die Möglichkeit, die Betreuungskraft vorab telefonisch kennenzulernen.
Nach Ihrer Entscheidung wird der entsprechende Dienstleistungsvertrag vorbereitet und die Anreise der Betreuungskraft gemeinsam geplant. Nach Ankunft unterstützt die Betreuungskraft Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie in der Grundpflege. Eine Behandlungspflege ist nicht Bestandteil der Betreuung. Während des Einsatzes lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person.
Voraussetzung hierfür ist ein eigenes Zimmer mit grundlegender Ausstattung (z. B. Bett, Kleiderschrank, Tisch, gegebenenfalls TV, WLAN sowie Zugang zum Badezimmer).
Kost und Logis werden der Betreuungskraft zur Verfügung gestellt.
