Telefon 0049 (0) 7171 40 40 225
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Finanzierung der 24 Stunden Pflege Zuhause
Zuschüsse und Förderung der Pflegekassen
Pflegebedürftige Menschen mit schweren physischen oder psychischen Einschränkungen benötigen oftmals eine intensive Betreuung. Für pflegende Angehörige stellt dies eine enorme körperliche und seelische Belastung dar. Eine Hilfe können 24 Stunden Pflegekräfte aus Polen sein, die sich um den körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen in seinem Zuhause kümmern.
Um diese 1 zu 1 Pflege daheim zu finanzieren, haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, eine Förderung bzw. Kostenübernahme für diesen speziellen Bereich der häuslichen 24 Stunden Betreuung bei den Pflegekassen bzw. Krankenkassen zu beantragen. Auch steuerliche Vergünstigungen sind möglich, um die Kosten der 24 Stunden Pflege zu optimieren.
Das deutsche Gesundheitssystem ermöglicht Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen finanzielle Unterstützung.
Finanzierung über Pflegegeld
Je nach Pflegegrad erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld von 332 bis 947 Euro pro Monat. Das Pflegegeld kann zu 100% zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege genutzt werden. Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und damit auf Pflegegeld kann bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
Pflegegrad 1 0 EUR
Plegegrad 2 332 EUR
Pflegegrad 3 573 EUR
Pflegegrad 4 765 EUR
Pflegegrad 5 947 EUR
Finanzierung über Mittel der Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach §39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mind. in den PG2 eingestuft und bereits mind. 6 Monate in der eigenen Häuslichkeit gepflegt worden sein.
Die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Zudem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege- Budgets in Höhe von max. 806 Euro (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von §35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20% (höchstens 4.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Die Obergrenze ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 20.000 Euro geltend gemacht werden.
Um diese Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen, muss der Steuerpflichtige die entsprechenden Aufwendungen nachweisen, indem er eine Rechnung vorlegt und die Zahlung durch einen Beleg des Kreditinstituts bestätigt.
Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten. Die Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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