Alles über Pflegegrade 

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend für finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Sie bildet die Grundlage für Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Zuschüsse, die insbesondere bei einer Betreuung zuhause helfen können.

Die 5 Pflegegrade – verständlich erklärt

Pflegegrade zeigen, wie stark jemand im Alltag unterstützt werden muss. Die Einstufung erfolgt nach einem Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Übersicht der Pflegegrade

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

 

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die möglichen Leistungen.

Pflegegeld – finanzielle Unterstützung zuhause

Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine Pflege im eigenen Zuhause organisiert wird – zum Beispiel durch Angehörige oder Betreuungskräfte.

 

Ab 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

 

Pflegegrad / Pflegegeld monatlich:

 

Pflegegrad 1: kein Anspruch

Pflegegrad 2: 347 €

Pflegegrad 3: 599 €

Pflegegrad 4: 800 €

Pflegegrad 5: 990 €

 

Dieses Pflegegeld kann zur Finanzierung einer Betreuung zuhause eingesetzt werden – z. B. für eine 

24-Stunden-Betreuung.

Pflegesachleistungen (ambulante Leistungen)

Pflegesachleistungen gelten, wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen übernimmt. Auch diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 erhöht:

 

Pflegegrad / Pflegesachleistungen monatlich

 

Pflegegrad 1: kein Anspruch

Pflegegrad 2: 796 €

Pflegegrad 3: 1.497 €

Pflegegrad 4: 1.859 €

Pflegegrad 5: 2.299 €

 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren (anteilig).

Weitere Zuschüsse der Pflegekasse

Zusätzlich zum Pflegegeld und Sachleistungen stehen weitere Leistungen zur Verfügung:

 

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat, für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

 

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Flexibel nutzbar im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags von max. 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2.

 

Wie wird ein Pflegegrad ermittelt?

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bewertet sechs Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgung oder kognitive Fähigkeiten. Anhand eines Punktesystems wird dann ein Pflegegrad zugeordnet.

 

Warum Pflegegrade wichtig sind

Pflegegrade sind der Schlüssel zu wichtigen finanziellen Unterstützungen – insbesondere wenn eine Betreuung im eigenen Zuhause organisiert werden soll. Mit dem Pflegegeld, Sachleistungen und weiteren Zuschüssen kannst du die Kosten deutlich reduzieren.

 

Unsere Unterstützung

Gerne beraten wir Sie persönlich, wie Sie die Leistungen der Pflegekasse bestmöglich nutzen können – auch für eine 24-Stunden-Betreuung zuhause. Wir erklären, welche Zuschüsse Ihnen zustehen und wie sich Ihre tatsächlichen Kosten berechnen.

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Yvonne Bernhard

Inhaberin + examinierte Pflegefachkraft

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